| Wie ein Gutachten entstehtDie Vorbesprechung und Festlegung der Ziele Grundlage eines jeden Gutachtens ist ein persönliches Gespräch über Zweck und Ziel der geplanten Bewertung. Zu klären ist vor allem die Frage, ob die Erstellung eines Gutachtens in Ihrem speziellen Fall überhaupt sinnvoll und angemessen ist.
Die Erstellung des Gutachtens Für ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) gibt es festgelegte, normierte Berechnungsverfahren, die u.a. in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschrieben sind. Die wichtigste Grundlage ist die ausführliche Begehung des Bewertungsobjektes. Ferner sind für ein solches "vollwertiges" Gutachten eine Reihe von Erhebungsdaten erforderlich, die nach Möglichkeit vom Auftraggeber bereits zum Ortstermin zur Verfügung zu stellen sind, wie:
Sollten Sie nicht alle erforderlichen Unterlagen beibringen können, ist dies kein Problem - wir übernehmen das für Sie.
Die Honorierung Ein solch detailliertes und gerichtsverwertbares Gutachten erfordert einen hohen Arbeitsaufwand. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn z.B. keine brauchbaren Unterlagen vorhanden sind und das Objekt zunächst aufgemessen werden muß, um die erforderlichen Basisdaten zu ermitteln. Vielleicht ist in Ihrem speziellen Fall aber ein solches ausführliches Gutachten gar nicht erforderlich. Wenn Ihnen lediglich an einer Bewertung für interne Zwecke gelegen ist, bei der nicht mit Streitigkeiten unter den beteiligten Parteien zu rechnen ist oder Sie z.B. den Wert Ihrer Immobilie nur zur Vermögensübersicht benötigen, können im Einzelfall auch vereinfachte Bewertungsverfahren angewandt werden. Auch wenn Sie nur das Gutachten eines anderen Sachverständigen überprüfen lassen wollen oder beim geplanten Erwerb eines Objektes den baulichen Zustand fachmännisch prüfen lassen und die Angemessenheit des Kaufpreise bestätigt haben möchten, kann nach Festlegung des Aufwandes jederzeit vorab über das Honorar verhandelt werden. Bedenken Sie, dass ein sorgfältig ausgearbeitetes Gutachten erheblich mehr Geld sparen kann, als es kostet.
Der zeitliche Rahmen In der Regel können wir Ihnen nach Auftragserteilung und Durchführung der gemeinsamen Ortsbesichtigung die Fertigstellung des Gutachtens in 2-3 Wochen garantieren. Ausnahmsweise kann sich die abschließende Fertigstellung verzögern, weil einzelne behördliche Auskünfte nicht rechtzeitig eintreffen.
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